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Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist

  • Geschrieben von Martin Jungmann, Rechtsanwalt aus Bielefeld
  • Veröffentlicht am 08.06.2026, Bielefeld

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie es weitergehen soll? In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, worauf es nach einer Kündigung ankommt, was Sie tun sollten und was zu vermeiden gilt.

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Eine Kündigung ist für viele Menschen erstmal ein Schock.

Plötzlich steht ein Brief im Raum, der das eigene Arbeitsverhältnis beenden soll. Viele Betroffene sind verunsichert, enttäuscht oder auch wütend. Und oft entsteht sofort der Gedanke:

„Mein Arbeitgeber hat gekündigt. Also ist jetzt alles vorbei.“

Aber genau das stimmt nicht automatisch. Eine Kündigung ist nicht schon deshalb wirksam, weil der Arbeitgeber sie ausgesprochen hat. Kündigungen können fehlerhaft sein. Sie können formale Mängel haben. Sie können sozial ungerechtfertigt sein. Oder es wurden besondere Schutzvorschriften nicht beachtet. Das passiert häufiger, als viele glauben.

Der wichtigste Punkt: Die Frist

Nach Zugang einer Kündigung laufen in der Regel drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Diese Frist ist extrem wichtig und sie vergeht schneller, als man denkt.

Entscheidend ist dabei nicht das Datum, das oben auf der Kündigung steht. Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich zugegangen ist. Also zum Beispiel: Wann lag der Brief im Briefkasten? Wann wurde die Kündigung persönlich übergeben? Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen.

Viele machen in dieser Situation den Fehler, erstmal abzuwarten. Sie sprechen mit Familie, Freunden oder Kollegen. Jeder hat eine Meinung, jeder gibt einen gut gemeinten Rat. Und nach zwei Wochen wird dann zum ersten Mal rechtlich geprüft, ob man etwas gegen die Kündigung unternehmen kann.

Dann wird es oft eng. Deshalb gilt: Nicht in Panik verfallen, aber früh handeln.

Der zweite Punkt: Nichts vorschnell unterschreiben

Manche Arbeitgeber legen zusammen mit der Kündigung noch weitere Unterlagen vor. Zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag, eine Abwicklungsvereinbarung oder sonstige Erklärungen. 

In so einer Situation sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Unterlagen können mitgenommen, in Ruhe gelesen und geprüft werden. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsvereinbarungen können erhebliche rechtliche Folgen entstehen. 

Wer vorschnell unterschreibt, gibt möglicherweise Rechte auf, die später nicht ohne Weiteres zurückzuholen sind.

Der dritte Punkt: Arbeitssuchend melden

Nach Erhalt einer Kündigung sollte man sich möglichst innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Das gilt auch dann, wenn man gegen die Kündigung vorgehen möchte. 

Viele denken: „Ich lasse die Kündigung sowieso prüfen, also muss ich mich noch nicht melden.“ Das kann ein Fehler sein. Denn unabhängig davon, ob die Kündigung später angegriffen wird, können sonst Probleme beim Arbeitslosengeld entstehen.

Fazit

Das Fazit ist daher einfach: Bei einer Kündigung zählt nicht die erste Aufregung, sondern die richtige Reaktion.

Nicht in Panik verfallen. Nichts vorschnell unterschreiben. Die Arbeitsuchendmeldung nicht vergessen. 

Und vor allem: die Frist im Blick behalten. 

Denn eine Kündigung ist nicht automatisch das Ende. Aber wer zu lange wartet, kann sich wichtige Möglichkeiten verbauen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, lassen Sie die Kündigung rechtzeitig prüfen. 

Bei Beratungsbedarf können Sie gerne Kontakt aufnehmen.